Mit 30.06.2010 wurde die NÖ Hundehalte Sachkundeverordnung zum NÖ Hundehaltegesetz verlautbart.
Der Hundehalter von einem Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential (Rasse oder Kreuzungen von: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu) und von auffälligen Hunden haben einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Hundehaltung umfasst:
4 Theoriestunden mit folgendem Inhalt:
6 Praxisstunden welche folgende Ausbildungen umfassen:
Leinenführigkeit, Sitzausbildung, Freifolgeausbildung
In der Praxisausbildung wird besonderer Wert auf die Bewältigung von Stresssituationen gelegt.
Die erforderliche Sachkunde gilt dann als erbracht, wenn die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung mittels Ausbildungsbestätigung dokumentiert ist.