Sachkunde NÖ

Mit 01.06.2023 wurde das NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung veröffentlicht.

 

Allgemeine Sachkunde

Der allgemeine Sachkundenachweis ist ein dreistündiger theoretischer Vortrag, wobei eine Stunde durch einen Tierarzt vorgetragen wird und zwei Stunden informiert eine fachkundige Person (Hundetrainer) über die Haltung und weitere Themen.

 

Nach der Teilnahme an der Informationsveranstaltung erhält der Hundehalter eine Bestätigung in Form des sogenannten NÖ Hundepasses. Der NÖ Hundepass enthält alle Angaben zur zweifelsfreien Zuordnung der beteiligten Personen.

 

Für alle Hunde, die bereits vor dem 01.Juni 2023 gehalten wurden, ist der allgemeine Sachkundenachweis nicht zu erbringen. Die erweitere Sachkunde gilt für alle Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde und ist unabhängig vom Haltungsbeginn zu erbringen (siehe weiter unten).

 

Erst bei Erwerb und Anmeldung eines weiteren Hundes ab dem 01.Juni 2023 ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde einmalig zu erbringen. Hat der Halter bereits die allgemeine Sachkunde absolviert, gilt der NÖ Hundepass auch für jeden weiteren Hund im Haushalt.

Erweiterte Sachkunde

§ 4 Abs. 6 der Sachkundeverordnung regelt die erweiterte Sachkunde für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde. Diese Regelung entspricht inhaltlich den Anforderungen des ehemaligen „Nachweises der erforderlichen Sachkunde“.  

 

Dieser ist vom Hundehalter mit dem betreffenden Hund bei einer fachkundigen Person (Hundetrainer) im Ausmaß von mindestens zehn Stunden zu absolvieren und umfasst:

  • einen theoretischen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes (zumindest vier Stunden) 
  • über einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge (von zumindest sechs Stunden). 

Die allgemeine Sachkunde ist nicht mit der erweiterten Sachkunde geleichzusetzen. Der allgemeine Sachkundenachweis (dreistündiger Vortrag) ist für alle Rassen und Mischlinge einmalig zu erbringen und bezieht sich auf den Halter. Der erweitere Sachkundenachweis ist hundebezogen und muss zusätzlich zur allgemeinen Sachkunde für jeden gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential absolviert werden.